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Dr. Uher hat im Namen der Republik Deutschland recht bekommen. Die Klage gegen seine Aufklärungsversuche hinsichtlich der Vornahme einer Eizellspende wurde abgewiesen.

2008 in Hamburg wies Dr. Uher auf einem Vortrag daraufhin, dass in der Tschechischen Republik die Eizellspende anders als in Deutschland nicht verboten ist. Er erklärte bei der Veranstaltung weiter, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte Voruntersuchungen vornehmen. Nach Ansicht der Klägers verstösst diese Aussage gegen das Embryoschutzgesetz. Allerdings waren die Karlsruherrichter anderer Meinung und wiesen die Klage ab. Gratulation an unseren Chef :-)

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/898248/verwirrung-nach-bgh-urteil-eizellspende-erlaubt.html

http://www.welt.de/vermischtes/article147389684/Werbung-fuer-Eizellspende-ist-zulaessig.html